Sprachstandsfeststellung und Kompensatorische Sprachförderung
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Sprache verantwortlich begleiten – alltagsintegrierte Sprachförderung
Die Förderung der sprachlichen Kompetenz ist eine zentrale Aufgabe der Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte. Vom ersten Tag an ist sie ein alltäglicher Bestandteil. Der Erwerb einer altersgerechten Sprach- und Kommunikationsfähigkeit ist in diesem Entwicklungs- und Lerngeschehen von grundlegender Bedeutung. Sprache ist DAS Medium, welches Zugang für die Aneignung von Wissen, Fertigkeiten, Verhalten, Einstellungen und Werten sichert.
Wie bei den Schuleingangsuntersuchungen festgestellt wurde, weisen heutzutage immer mehr Jungen und Mädchen Sprachauffälligkeiten und Sprachentwicklungsverzögerungen auf. Eltern und die Kita sind verantwortlich, den Kindern vielfältige Sprachanregungen zu bieten.
Das Land Brandenburg legt im Kitagesetz fest, dass in jeder Einrichtung eine Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung durchzuführen ist. Durch Beobachtungen und Dokumentation der „Meilensteine der Sprachentwicklung“ durch die ErzieherInnen werden auffällige Kinder erkannt. Von einer ausgebildeten Sprachfördererzieherin werden diese Kinder in einem speziellen Diagnostikverfahren (KISTE) getestet. Kinder mit festgestelltem Förderbedarf werden in Kleingruppen gezielt gefördert.
Zusammenfassung:
- Die Sprachstandsfeststellung erfolgt im Herbst jeden Jahres für Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig sind.
- Die Sprachstandsfeststellung erfolgt durch die Dokumentation der „Meilensteine der Sprachentwicklung“ und/ oder durch den Kindersprachtest – „KISTE“.
- Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf nehmen verpflichtend an einem 12-wöchigen Programm zur kompensatorischen Sprachförderung teil, das von einer ausgebildeten Spracherzieherin geleitet wird.
- Die Sprachförderpädagoginnen unserer Kita sind:
- Heike Kind-Smolibowski
- Petra Köppke
- Silke Dreißig