Hortkonzeption
Stand: 27.11.2020
Unser Hort – Ein Haus für Kinder
- Unser Hort stellt sich vor
- Aufgaben des Hortes – gesetzliche Grundlagen
- Unsere pädagogischen Ziele
- Allgemeine Ziele für die Hortarbeit
- Lernbeispiele aus der Praxis
- Die Rolle der pädagogischen Fachkraft
- Unser Verständnis zur Aufsichtspflicht
- Umgang mit Strafen und Konsequenzen
- Die Hortbausteine
- Der Bildungsauftrag Brandenburgischer Horte – non-formale Bildung für jedes Kind
- Beteiligung von Hortkindern und Gestaltung des Hortalltags
- Die Gruppe der Gleichaltrigen
- Hort und Schule – Arbeitsteilung und Zusammenarbeit für jedes Kind
- Unsere Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
6.1. Elternabende und Elterngespräche
6.2. Elternvertreter
6.3. Beteiligung der Eltern
6.4. Aushänge und Informationen
1. Unser Hort stellt sich vor
In unserem Hort betreuen wir Kinder von der 1. bis zur 4.Klasse. Auf Antrag der Eltern können Kinder bis zur 6. Klasse den Hort besuchen. Nach dem Unterricht wird die Klasse von der pädagogischen Fachkraft übernommen. Es wird im Klassenverband gegessen und Zeit und Raum zum Erledigen der Hausaufgaben gegeben. Anschließend bietet der Hort verschiedene Angebote, an welchen die Kinder selbstbestimmt teilnehmen können.
Jede pädagogische Fachkraft ist für jedes einzelne Kind verantwortlich und Ansprechpartner.
Unser Hort befindet sich an zwei Standorten:
Hort in der Kita „FrohSinn“ Dahlwitzer Straße 76a 15366 Neuenhagen bei Berlin Tel. Büro: (03342) 245850 Tel. Krippe: (03342) 245851 Tel. Kiga: (03342) 245852 |
Hort in der Hans-Fallada-Grundschule Langenbeckstraße 26 15366 Neuenhagen bei Berlin Tel.: (03342) 15 90 38 |
Öffnungszeiten des Hortes:
Montag bis Freitag: 06:00 - 07:30 Uhr
11:25 - 16:15 Uhr
Der Früh-Hort der Kita „FrohSinn“ findet in der Hans-Fallada-Grundschule statt.
Die Kinder, die im Hortbereich in den Räumlichkeiten der Schule betreut werden, verlassen diese um 16:15 Uhr gemeinsam mit einer pädagogischen Fachkraft. Der Spät-Hort findet anschließend in der Kita „FrohSinn“ statt.
2. Aufgaben des Hortes – gesetzliche Grundlagen
Bei der Umsetzung unseres sozialpädagogischen Bildungsauftrages orientieren wir uns an den „Bausteinen für die Konzeption der Horte im Land Brandenburg“, die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gemeinsam mit HorterzieherInnen erarbeitet wurden.
Die Hortbausteine umfassen 4 Schwerpunkte:
Baustein 1: Der Bildungsauftrag Brandenburgischer Horte – non-formale Bildung für jedes Kind
Baustein2: Beteiligung von Hortkindern und Gestaltung des Hortalltags
Baustein 3: Die Gruppe der Gleichaltrigen
Baustein 4: Hort und Schule – Arbeitsteilung und Zusammenarbeit für jedes Kind
Unser Hort erfüllt seine Funktion und den Bildungsauftrag auch durch Bezugnahme auf die „Grundsätze der elementaren Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“.
Die thematisch gegliederten Bildungsbereiche sind:
Bildungsbereiche |
Unsere Umsetzung |
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Laufgruppe, Nutzung der Turnhalle, Waldbesuch, Hula Hoop |
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Bibliothek |
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Chor |
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Töpfern, Kreativangebote |
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Natur und Garten, Holzwerkstatt |
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Backen/Kochen, Medientag, Einkaufen (im Café nebenan) |
3.Unsere pädagogischen Ziele
3.1 Allgemeine Ziele für die Hortarbeit
- Wir fördern die individuellen Entwicklungsprozesse der Kinder.
- Wir bieten den Kindern die Form der offenen Hortarbeit und damit Freiraum und Platz für non-formale Bildung in sozialen Zusammenhängen.
- Wir fördern die Achtung und den Respekt untereinander und sind uns dabei als Pädagogen vor allem unserer Vorbildfunktion bewusst.
- Wir bieten den Kindern eine Umgebung, in der sie sich ausprobieren, sich wohlfühlen und ihre Freizeit nach dem Schultag selbstbestimmt verbringen können.
- Wir unterstützen gezielt die Sozialkompetenzen der Kinder.
- Wir leiten die Kinder zur sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung an und berücksichtigen dabei vor allem die Wünsche und Vorstellungen der Kinder.
- Wir bieten für die Eltern und Familien unsere fachliche Unterstützung in Erziehungsfragen an.
- Wir arbeiten mit der Schule, dem Kindergarten und anderen sozialen Institutionen zusammen.
3.2 Lernbeispiele aus der Praxis
Nach unseren langjährigen Erfahrungen über die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, die eigenen Impulse des Kindes zu begleiten und zu unterstützen. Nur so können wir sicher sein, dass sie die Zeit nach Verlassen unseres Hortes gut alleine bewältigen können. Wir greifen insbesondere Alltagssituationen und Bedürfnisse auf und geben allen Kindern die Möglichkeit, sich auszuprobieren und Fähigkeiten zu üben, z.B.:
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4. Die Rolle der pädagogischen Fachkraft
Wir Horterzieher/-innen verstehen uns als Impulsgeber, Wegbegleiter und Moderator. Wir lassen den Kindern Freiräume für eigenständiges Handeln, befähigen die Kinder diese Freiräume eigenverantwortlich zu nutzen. Wir beobachten und reflektieren, um neue Angebotsformen zu entwickeln. Wir nehmen die Kinder ernst und begegnen ihnen mit Wertschätzung und Akzeptanz. Wir achten die Autonomie eines jeden Kindes und räumen ihm Mitspracherechte für alle Belange des Hortalltages ein. Wir Horterzieher/-innen setzen den Bildungsauftrag um, gestalten den Hortalltag, dominieren ihn aber nicht. Wir sind keine Ersatzmütter, Ersatzväter, Besserwisser, Verhaltenstrainer und Hilfslehrer. Wir Horterzieher/-innen beobachten und unterstützen die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Kinder. Wir schaffen Angebote für Beteiligung, die aber auch abgelehnt werden können. Die Freiwilligkeit muss in jedem Fall beachtet werden. Die Kinder können sich auch für das Nichtstun entscheiden. Wir Horterzieher/-innen begleiten die Kinder auf der Basis wechselseitiger Anerkennung, sind Partner und suchen, die vielfältigen Ausdrucksformen der Kinder zu verstehen. Jedes Kind bleibt dabei Subjekt seines individuellen Lern– und Entwicklungsprozesses. Wir unterstützen die individuelle Werteentwicklung der uns anvertrauten Kinder. Grundlegende Werteerfahrungen werden ermöglicht, von denen die Kinder auch in den späteren Lebensjahren profitieren.
Wir Horterzieher/innen unterstützen die Kinder bei folgenden, wichtigen Entwicklungsschritten:
- selbständig werden
- sich anderen Menschen zuwenden
- streiten lernen
- Freunde finden
- die Welt mit den Augen des Anderen sehen
4.1. Unser Verständnis zur Aufsichtspflicht
Unsere pädagogische Arbeit ist gesetzlich geregelt. §1Abs.1 SGB VIII sagt aus: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Unser Auftrag besteht deshalb darin, Kindern einen möglichst weiten Spielraum zu geben. Dabei lernen sie, mit Risiken und Gefahren umzugehen und sie besser zu bewältigen. Bei uns werden Kinder nicht ständig überwacht. Sie dürfen in den Räumen, im Kitagarten oder auf dem Schulhof eine Zeit lang allein spielen. Pädagogische Gesichtspunkte und Sicherheitsaspekte werden gegeneinander abgewogen. Grundsätzlich gilt: „Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist (…) kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein.“ (Hundmeyer, Simon, 2011. Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen. 7. Auflage, Kronach: Carl Link, Seite 12) Unsere Hortkinder sind mit ihrer Umgebung vertraut. Gemeinsam erarbeiten wir die Regeln in den einzelnen Bereichen. Um sinnvoll pädagogisch handeln zu können, beobachten und berücksichtigen wir den Entwicklungsstand des Kindes und schätzen jede Situation individuell ein.
4.2. Umgang mit Strafen und Konsequenzen
Pädagogische Vereinbarungen werden gemeinsam mit den Kindern getroffen. Werden sie nicht eingehalten oder Grenzen verletzt, ist pädagogisches Handeln erforderlich.
Für unser Hortteam gilt, dass Strafen keine Erziehungsmittel sind:
- Sie erzeugen Frustration und Aggression.
- Sie verhindern eigenständiges und selbstbestimmtes Lernen.
- Die Kinder erkunden ihre Umwelt nicht mehr aktiv und trauen sich weniger zu.
Konsequenzen sollen Kindern ermöglichen, ihr Verhalten anders zu gestalten und somit im positiven Sinn Lernerfahrungen ermöglichen. Ein Fehler im Tun ist eine Lernchance.
5. Die Hortbausteine
Sie sind für uns ein wichtiges Arbeitsinstrument, weil sie die Entwicklungsbedürfnisse von Schulkindern besonders berücksichtigen.
Hortbaustein |
Inhalte und gesetzlicher Auftrag |
Unsere Rolle als pädagogische Fachkraft |
5.1. Der Bildungsauftrag Brandenburgischer Horte – non-formale Bildung für jedes Kind
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„Der Hort im Land Brandenburg erfüllt seine gesellschaftliche Funktion (…) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.“ (Prott, Roger: Neufassung der Bausteine für die pädagogische Arbeit in Brandenburgischen Horten – Entwurf. 30. September 2012, S. 4) Der Hort hat einen Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag.
Unser Ziel ist die Selbstständigkeit der Kinder, das heißt sie lernen alles für das erste Jahr nach dem Hort.
Unser Hort ist ein Ort der non-formalen Bildung. Non-formale Bildung bedeutet ein ganzeinheitliches, an der Lebenswelt und realen Situationen orientiertes Lernen, das die Selbstständigkeit der Kinder zulässt, herausfordert und unterstützt.
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Wir bieten Lernen in Alltagssituationen an. Im Rahmen der offenen Hortarbeit und besonders in den Ferien nutzen wir vielfältige Möglichkeiten, um die Kinder für den Alltag fit zu machen.
Wir wahren das Prinzip der Freiwilligkeit.
Für eigenständiges Lernen stellen wir den Kindern Material zur Verfügung. Somit können wir gewährleisten, dass die Kinder nach Problemlösungen suchen.
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Hortbaustein |
Inhalte und gesetzlicher Auftrag |
Unsere Rolle als pädagogische Fachkraft |
5.2. Beteiligung von Hortkindern und Gestaltung des Hortalltags |
Die Beteiligung von Hortkindern ist gesetzlich verankert. Kinder fühlen sich wichtig und ernst genommen, wenn sie ihren Hortalltag selbst bestimmen können.
Eigene Interessen und Bedürfnisse werden berücksichtigt, Wünsche erfüllt. Bei der Umsetzung der Vorhaben werden besonders die sozialen Kompetenzen wie Anstrengungsbereitschaft, Ehrgeiz, Teamfähigkeit, Toleranz, Empathie gefördert.
Kinder wollen beteiligt werden. Sie erhalten Anerkennung von anderen Kindern und den pädagogischen Fachkräften.
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Wir verschaffen uns Klarheit darüber, was Kinder allein, mit- oder nicht entscheiden dürfen.
Wir stellen gemeinsam mit den Kindern Regeln auf und setzen diese gemeinsam um. Die Regeln sind nicht starr, sondern in neuen Situationen neu verhandelbar (z. Bsp. Raumgestaltung, Medientag, selbstständige Einkäufe im Café nebenan).
Wir geben den Kindern die Zeit und den Raum, um sich zu beteiligen und unterstützen sie in ihren Aktivitäten. Sie wählen beispielsweise den monatlichen Menüplan und bestimmen die Inhalte des Ferienplanes mit.
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Hortbaustein |
Inhalte und gesetzlicher Auftrag |
Unsere Rolle als pädagogische Fachkraft |
5.3. Die Gruppe der Gleichaltrigen |
Kinder lernen am besten, wenn ihnen auf ,,Augenhöhe’’ begegnet wird. Die natürliche ,,Augenhöhe’’ ist im Grundschulalter die Gruppe der Gleichaltrigen. Kinderbeziehungen sind freiwillig. Kinder brauchen eine selbstgewählte Gruppe. In ihrer Gruppe lernen sie sich selbst und die anderen zu erkennen. Sie erfahren ihre Stärken, aber auch ihre Grenzen. In der Interaktion mit anderen Kindern passen sie sich an oder grenzen sich ab.
Kinder brauchen einen ebenbürtigen besten Freund, Freundschaften motivieren.
Kinderbeziehungen sind geprägt vom gemeinsamen Spiel und von Streit und Kooperation. Besonders in Konfliktsituationen suchen sie zunehmend selbstständig nach Lösungen. Dazu gehört, miteinander zu verhandeln und auch einmal Grenzen zu überschreiten. Streit und Konflikte sind daher Normalfall und kein Entwicklungsdefizit. |
Wir schaffen Räume, in denen sie sich zurückziehen können. Die Kinder gestalten so ihre eigenen sozialen Kontakte und Freizeittätigkeiten, auch ohne direkte Kontrolle durch uns Erwachsene.
Wir gehen mit den Kindern ins Gespräch über ihre freundschaftlichen Beziehungen. Wir schauen, ob jedes Kind einen besten Freund hat und bahnen gegebenenfalls Freundschaften an.
Streit unter Kindern sehen wir als soziales Übungsfeld für Kommunikation. Deshalb beobachten wir zunächst die Situation, halten uns zurück, aber nicht heraus. In Gesprächen mit den Kindern entwickeln und üben wir gemeinsam Lösungs- und Verhaltensstrategien.
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Hortbaustein |
Inhalte und gesetzlicher Auftrag |
Unsere Rolle als pädagogische Fachkraft |
5.4. Hort und Schule – Arbeitsteilung und Zusammenarbeit für jedes Kind |
Der Hort ergänzt die Erfahrungen der Kinder um non-formale Angebote. Somit realisieren wir einen Wechsel von formalen und non-formalen Bildungsmöglichkeiten.
Die Schule bzw. die Lehrkraft übernimmt die Verantwortung für die Erteilung und den Umfang der Hausaufgaben. Bei der Erledigung der Hausaufgaben übernimmt der Hort eine Teilverantwortung. Richtigkeit und Vollständigkeit obliegt in der Pflicht der Eltern und Kinder. |
Das Kind sucht sich aus, was und wann es etwas lernen möchte. Wir beobachten und begleiten, wir nehmen uns zurück, lassen Fehler zu.
Wir sorgen für einen angemessenen Arbeitsrahmen, wir stellen den Kindern die Zeit und den Raum zur Erledigung ihrer Hausaufgaben zur Verfügung. Wir lassen zu, dass die Kinder selbst entscheiden können, ob sie ihre Hausaufgaben im Hort machen. Wir sind keine Ersatzlehrer. Sollten einzelne Kinder Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihrer Hausaufgaben haben, geben wir gern Unterstützung. Mit unserer Unterschrift dokumentieren wir die Anwesenheit der Kinder in der Hausaufgabenzeit, es erfolgt keine Kontrolle auf Richtigkeit und Vollständigkeit. |
6. Unsere Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Unsere Zusammenarbeit mit den Eltern beruht auf gegenseitigem Vertrauen und einem partnerschaftlichen Umgang. Dabei sind Akzeptanz, Anerkennung und Wertschätzung, aber auch sachliche Kritik für unsere Arbeit wichtig und wünschenswert.
Eine gute Kommunikation und ein umfangreicher Austausch mit den Eltern unterstützen unsere tägliche Arbeit mit den Kindern.
6.1. Elternabende und Elterngespräche
Elternabende dienen dem Informationsaustausch zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern über aktuelle Themen, aber auch über den Alltag im Hort.
An den Elternabenden der Schule nehmen die Stammgruppenerzieher/-innen des Hortes bei Bedarf teil.
Ein erster Informationsabend für Eltern unserer zukünftigen Hortkinder findet im Sommer statt. Dort erfahren sie alles, was für den guten Start im Hort wichtig ist.
Wenn die Eltern spezielle Wünsche und Interessen zu pädagogischen Fachthemen äußern, die thematisiert werden sollen, können bei Bedarf hierzu Referenten eingeladen werden.
Kleinere Anliegen können in Tür- und Angelgesprächen während der Abholzeit besprochen werden. Zusätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit eines individuellen Elterngespräches nach Terminabsprache.
6.2. Elternvertreter
Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern und pädagogischem Fachpersonal werden in jeder Klasse Elternvertreter gewählt, die sich gleichzeitig um die Belange des Hortes kümmern und den Eltern als Ansprechpartner und Verbindungsglied zur Verfügung stehen. Die Elternvertreter nehmen regelmäßig an den Elternvertreterversammlungen unserer Kindertagesstätte - gemeinsam mit dem Krippen- und Kigabereich - teil. Beschlüsse und Aufgaben leiten sie dann an alle Eltern weiter.
6.3. Beteiligung der Eltern
Das Hortteam freut sich, wenn Eltern ihre Ressourcen und Fähigkeiten in das Hortleben mit einbringen. So können sie beispielsweise bei Festen, Feierlichkeiten oder Ausflügen mithelfen oder selbst ein Angebot für die Kinder gestalten. Ideen und Vorschläge zu bestimmten Projekten werden von uns gern entgegengenommen.
6.4. Aushänge und Informationen
Aktuelle Informationen des Hortes zu Projekten, Organisatorischem und sonstigen Themen werden in den Eingangsbereichen ausgehängt.
Je nach Art und Wichtigkeit der Information ist es auch möglich, dass wir den Kindern einen Infozettel ins Mitteilungsheft kleben (z.B. die Ferienanmeldung). Außerdem können aktuelle Informationen auf unserer Homepage (www.kita-frohsinn.de) entnommen werden.